Mitglied werden als Gemeinde oder Werk
Als(Kirch-)Gemeinde oder Werk ermutigen wir Sie Mitglied der Evangelischen Allianz, Sektion Bern zu werden; damit helfen Sie, die Kirche von Jesus Christus sichtbarer zu machen. Als (Kirch-)Gemeinde oder lokal arbeitendes Werk formieren Sie sich (minimum zwei verschiedenen Gemeinden) innerhalb einer lokalen Sektion. Als Mitglied einer Sektion werden Sie auch automatisch Mitglied der SEA.
Mit der Mitgliedschaft erklären Sie sich mit den Grundsätzen und Zielen der Evangelischen Allianz einverstanden (Statuten, Glaubensbasis, Lausanner Verpflichtung) und verpflichten sich zu einem Jahresmindestbeitrag von CHF 270.- (Schweizerische Evangelische Allianz) plus CHF 30.- an die Sektion Bern. Der Mitgliederbeitrag ermöglicht es der SEA, ihre vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft wahrzunehmen.
Mitglied werden als einzelne Person/Ehepaar
Natürlich können Sie bei der Evangelischen Allianz auch “Einzelmitglied” werden. Einzelmitglied werden bei der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA) ist in erster Linie ein Akt der Solidarität. Sie unterstützen damit eine wichtige evange- lische Bewegung, die sich als Ihre Stimme in der Gesellschaft für christliche Werte einsetzt, die Gute Nachricht von Jesus Christus öffentlich macht und das Mitei- nander unter Christinnen und Christen fördert. Die SEA braucht Ihre Unter- stützung. Denn: Gemeinsam sind wir stark!
Mit der Einzelmitgliedschaft erklären Sie sich mit den Grundsätzen und Zielen der Evangelischen Allianz einverstanden (Statuten, Glaubensbasis, Lausanner Verpflichtung) und verpflichten sich zu einem Jahresmindestbeitrag von CHF 70.- pro Einzelperson oder Ehepaar plus CHF 30.- an die Sektion Bern. Der Mitgliederbeitrag ermöglicht es der SEA, ihre vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft wahrzunehmen.
Mehr Informationen zur “Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA)” erhalten Sie hier.
Zur Mitgliedschaftsanmeldung senden Sie ein Email an das Sekretariat.
Datenschutz
Aus Gründen des Datenschutzes gibt das Sekretariat keine Adresslisten heraus. Sie sind jedoch frei, anhand der öffentlichen Daten, mit den jeweiligen Gemeinden und Werken Kontakt aufzunehmen (Beschluss des Vorstandes).